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VG Berlin, 08.10.2021 - 12 L 195.21 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 123 VwGO
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.08.2006 - 8 S 50.06
Anspruch auf Besuch einer nicht örtlich zuständigen Grundschule; Fehlen des …
Auszug aus VG Berlin, 08.10.2021 - 12 L 195.21
Der Erlass einer einstweiligen Anordnung, die - wie vorliegend - dem möglichen Ergebnis eines Klageverfahrens weitgehend vorgreift, kommt nur ausnahmsweise dann in Betracht, wenn mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Erfolg in der Hauptsache zu erwarten ist (Anordnungsanspruch) und die ohne Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu erwartenden Nachteile für den Betroffenen unzumutbar und im Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären (Anordnungsgrund; vgl. zum Ganzen OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 11. August 2006 - OVG 8 S 50.06 -, juris Rn. 16 m. w. Nachw.). - VG Berlin, 11.01.2016 - 12 L 438.15
Zulassung zum Studiengang Gesellschafts- und Wirtschaftskommunikation (Bachelor)
Auszug aus VG Berlin, 08.10.2021 - 12 L 195.21
Die gerichtliche Kontrolle beschränkt sich vielmehr auf die Prüfung, ob die Verfahrensvorschriften eingehalten worden sind, die Hochschule von zutreffenden Tatsachen ausgegangen ist, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe beachtet hat und keine sachfremden Erwägungen angestellt worden sind (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 13. Dezember 2019 - VG 12 L 281.19 -, UA S. 2; VG Berlin, Beschluss vom 11. Januar 2016 - VG 12 L 438.15 -, juris Rn. 25).